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Regeln und Anordnungen

von rico loosli webmaster e provider
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1 Auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Bioggio ist Lärm, der unnötig oder durch mangelnde Vorsorge verursacht wird und die öffentliche Ruhe und Ordnung stören kann, verboten.

2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der übergeordneten Verordnungen sowie die privatrechtlichen Aspekte.

Nachtruhe und Mittagspause

1 Jede Handlung, die geeignet ist, die Nachtruhe zu stören, ist in der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr verboten.

2 Insbesondere ist es verboten, zwischen 07.00 Uhr und 07.00 Uhr und zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie an Samstagen vor 09.00 Uhr und zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr sowie nach 18.00 Uhr lärmende Tätigkeiten oder Arbeiten jeglicher Art auszuführen.

3 Bei nachgewiesener Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Interessen Dritter kann die Gemeinde Ausnahmen bewilligen.

4 Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen dieser Verordnung.

Artikel 4

Sonntage und gesetzliche Feiertage

1 An Sonn- und Feiertagen ist es verboten, lärmende oder die Nachbarschaft belästigende Arbeiten auszuführen.

2 In besonderen Fällen kann die Gemeinde unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen auf schriftliches und hinreichend begründetes Gesuch hin Ausnahmen gewähren.

Artikel 5

Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeiten

1 Landwirtschaftliche und gärtnerische Maschinen (Rasenmäher, Gebläse, Sprühgeräte, Holzschneidemaschinen usw.) sind nur zulässig, wenn sie mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sind.

2 Ihr Einsatz ist werktags von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr gestattet.

3 Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen, zum Beispiel für eine landwirtschaftliche Tätigkeit, die als Haupttätigkeit ausgeübt wird, beziehungsweise ausserhalb des bewohnten Gebietes

 

 

Gemeinde Bioggio / Comune di Bioggio

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Orari

 

lun 16.00 - 19.00

mar, mer, ven 9.45 - 11.45

gio 11.00 - 14.00

Telefon  091 611 10 50

Fax  091 611 10 71